Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anrecht auf eine ihrem Leistungsvermögen angepasste Bildung. Die Umsetzung stützt sich auf das kantonale Begabungsförderungskonzept und das Leitbild der Schule Stansstad, insbesondere auf die Thesen zur Integration und zum Lernen.
Von "besonderer Begabung" soll gesprochen werden, wenn Schülerinnen und Schüler im Entwicklungsstand in einem oder mehreren Bereichen den Gleichaltrigen deutlich voraus sind und von "Hochbegabung", wenn diese den Gleichaltrigen in einem oder mehreren Bereichen um ein Mehrfaches voraus sind.
Die Übergänge zwischen Begabung und Hochbegabung sind als fliessend zu bezeichnen.
Dies ist ein Auszug aus dem Konzept Begabungsförderung - Umsetzung Schule Stansstad




